Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende und für jeden Betrieb anzuwendende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt eine verschlüsselte Übertragung von Kundendaten vor. Dies geschieht in der Regel über ein Kontaktformular.
Für eine verschlüsselte Übertragung wird für die bestehende Internetseite ein SSL-Zertifikat benötigt. Dieses sorgt neben dem grünen Schlosssymbol in der Adresszeile für eine sichere „https“-Verbindung. Positiver Nebeneffekt: Die Suchmaschine Google bewertet solche Internetseiten, die mit einem SSL-Zertifikat ausgestattet sind, besser und positioniert diese höher in den Ergebnissen.
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